Turbo für EDV, IT und OT

Die Baubranche kann hoffnungsvoll in die Zukunft blicken. Denn Arbeitsabläufe werden sich zunehmend leichter gestalten und abwickeln lassen – von der Planung über den Bau bis hin zum Betrieb und den Rückbau von Gebäuden. Dafür sorgen neben stets verbesserten Software-Anwendungen (EDV), leistungsstärkere Informations- und Betriebstechnologien (IT und OT). Hinzu kommt dann vermehrt der „Turbo“: die Rede ist von künstlicher Intelligenz (KI), die nach wie vor ein Hype in der Bevölkerung ist. Dies betrifft aber nicht nur reine Softwareanwendungen, die zunehmend mit KI-Eigenschaften ausgestattet werden. KI hält nun auch in bspw. PCs und Smartphones Einzug, sodass in den nächsten zwei Jahren die Anzahl der Geräte mit KI-Funktionen sprunghaft ansteigen wird.

Ihr Ansprechpartner in der Redaktion: Markus Münzfeld, Tel.: 05241/2151-3232, markus.muenzfeld@bauverlag.de
Bild: CS

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Rund um das Thema Sicherheit in Bezug auf KI gehen die Entwicklungen von Regelungen zum Glück auch weiter. So ist im August dieses Jahres mit einer EU-Verordnung das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von KI (engl. „AI Act“) mit gestaffelten Übergangsfristen in Kraft getreten. Damit soll gleichzeitig vor möglichen negativen Auswirkungen von KI geschützt und Innovationen gefördert werden. Über 140 Seiten umfasst die Verordnung, welche KI-Anwendungen in vier Risikostufen einordnet und reguliert – von grundsätzlich verbotenen Praktiken, wie etwa dem „Social Scoring“ (der automatischen Bewertung von Menschen aufgrund von Sozialverhalten, Status oder persönlichen Merkmalen) über Hochrisikoanwendungen bis hin zu Systemen mit limitiertem oder minimalem Risiko. Mit dem Inkrafttreten läuft ab sofort die Zeit für die Umsetzungsfristen. Konkret bedeutet das: Ab Anfang 2025 sollen zunächst KI-Systeme verboten werden, die u. a. manipulative oder täuschende Techniken einsetzen. Ab dem 1. August 2025 treten Verhaltenskodizes für bestimmte Allzweck-KI-Modelle in Kraft. Zudem müssen die EU-Mitgliedstaaten nationale Behörden für die Marktüberwachung benennen. Verpflichtende Prüfungen für Hochrisiko-KI in Bereichen wie Kreditvergabe, Personalwesen oder Strafverfolgung sind ab August 2026 erforderlich. Sie betreffen nicht nur KI-Entwickler, sondern KI-Anbieter und Betreiber risiko­reicher KI. Ab dem Jahr 2027 treten die Anforderungen an KI in drittprüfpflichtigen Produkten in Kraft. Hersteller und Anbieter von KI-Technologien müssen die neuen Regularien fristgerecht umsetzen, andernfalls drohen ihnen Strafzahlungen.

Mit Blick über den Tellerrand kann KI zukünftig in vielen (Bau-)Bereichen nicht nur Prozesse vereinfachen, sondern auch den Verbrauch von Rohstoffen und Materialien verringern und somit Baukosten sowie Bauzeiten reduzieren. Beispiele und die Förderung von Projekten zeigt die KI-Initiative „Green-AI Hub Mittelstand“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf. Als Teil der KI-Strategie der Bundesregierung fördert das BMUV die nachhaltige Gestaltung von KI und die Nutzung ihrer Chancen zugunsten von Klima und Umwelt. Dabei unterstützt die Initiative Unternehmen bei der Umsetzung eigener KI-Projekte mit dem Ziel, Ressourcen einzusparen. 1)

KI-Aspekte kommen mit der vorliegenden Ausgabe von COMPUTER SPEZIAL auch in den diversen Beiträgen vereinzelt zum Tragen. Darüber hinaus gehen wir auf Themen wie die Auswirkungen der EU-Taxonomie auf den Bausektor ein. Ein Interview mit zwei BIM-Experten zeigt Herausforderungen, Vorteile und notwendige Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung von Building Information Modeling auf. Last but not least bieten wir Ihnen für ein effizientes Projektmanagement einen Produktvergleich zu Baustellen-Dokumentationen-Apps und -Anwendungen. Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Markus Münzfeld

Chefredakteur COMPUTER SPEZIAL

 

1)  www.t1p.de/CS-2-24-UKI

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