e-Vergabesoftware mit dynamischem Beschaffungssystem
17.07.2023Das dynamische Beschaffungssystem (DBS) ist ein neues Zusatzfeature der Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public“ von RIB Software, das Nutzern laut Herstellerinformation ermöglichen soll, schnell und flexibel auf Änderungen innerhalb des Beschaffungsprozesses zu reagieren. Statt einer einmaligen Ausschreibung erlaube das DBS, fortlaufend neue Angebote von potenziellen Lieferanten einzuholen und auf diese Weise kontinuierlich den optimalen Preis für die Belange der öffentlichen Einrichtung zu ermitteln. Gleichzeitig könne dabei die Bieterseite profitieren: Für die Firmen bestehe die Chance, sich zu jeder Zeit um neue Aufträge zu bewerben und ihre Angebote anzupassen.
Mit dem dynamischen Beschaffungssystem (DBS) soll es möglich sein, schnell und flexibel auf Änderungen innerhalb des Beschaffungsprozesses zu reagieren.
Bild: RIB Software
Ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) bezieht sich auf Leistungen, die bereits am Markt verfügbar sind bzw. den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen. In der Regel handelt es sich dabei um die Beschaffung von Standardprodukten, wie in §120 Abs. 1 GWB festgelegt. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber regelmäßig Bedarf an diesen Leistungen hat, kann er ein dynamisches Beschaffungssystem auf der Vergabeplattform einrichten. Hierbei gibt er bekannt, dass er für einen bestimmten Zeitraum Leistungen benötigt und lädt Unternehmen dazu ein, sich zunächst als Anbieter über einen Teilnahmewettbewerb zu qualifizieren. Der Auftraggeber kann im Teilnahmewettbewerb verschiedene Kategorien definieren, um Leistungsschwerpunkte für das dynamische Beschaffungssystem abzufragen.
Betrieb eines DBS setzt Bekanntmachung voraus
Der Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems setzt eine Bekanntmachung voraus. Der Auftraggeber muss angeben, dass er ein dynamisches Beschaffungssystem nutzt und für welchen Zeitraum es betrieben wird. Unternehmen, die Interesse an solchen Aufträgen haben, können sich jederzeit während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems über einen Teilnahmewettbewerb bewerben. Sofern die Firmen die vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen, werden sie zu den Verfahren (Einzelvergabe) zugelassen. Steht eine Einzelvergabe an, werden alle teilnehmenden Unternehmen aus der passenden Kategorie aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Einzelvergabe selbst wird gemäß den üblichen Regeln als nichtoffenes Verfahren durchgeführt.
Das dynamische Beschaffungssystem wird in den §22 bis §24 der VgV geregelt und gilt für alle Verfahren, die über dem Schwellenwert liegen. Nach §2 VgV, 4b EU Abs. 1 VOB/A gilt dies auch für Bauvergaben, sofern auch dort marktübliche Bauleistungen beschafft werden können. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der Schwellenwerte ist §17 UVgO maßgeblich. Gemäß den Vorschriften der §22 Abs. 2 VgV und 17 Abs. 2 UVgO muss die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des dynamischen Beschaffungssystems nach den Regeln des nichtoffenen Verfahrens oder einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb erfolgen. Der Auftraggeber muss über einen Teilnahmewettbewerb die Eignungskriterien im Vorfeld festlegen. Wenn der Auftraggeber Kategorien bildet, müssen die Eignungskriterien für jede Kategorie separat festgelegt werden.