Vergabedaten einfach und sicher übermitteln
RIB-„iTWO ep“ erfüllt neue VergStatVO zum 1. Oktober 2020 20.08.2020Vergabedaten lassen sich ab Herbst dieses Jahres nach den aktuellen Anforderungen der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) vollkommen einheitlich mit Hilfe der anwenderfreundlichen .CORE-Schnittstelle übermitteln. Mit der Zuschlagserteilung für Bau, Liefer- oder Dienstleistungen über die RIB e-Vergabeplattform „iTWO ep“ können die ab 10. Oktober erforderlichen Statistik-Meldungen erfasst und innerhalb von 60 Tagen direkt an Destatis über die Schnittstelle übertragen werden. Ist die nachträgliche Korrektur einer Meldung erforderlich, so sind Benutzer in der Lage, die erforderlichen Korrekturen zu jeder Zeit nachträglich einzustellen. Die Plattform prüft hierbei u.a. auf die Fälligkeit von Pflichtmeldungen und bietet den Berichtstellen somit ein leistungsfähiges aber einfaches Werkzeug zur Erfüllung der neuesten VergStatVO.
Mit der Zuschlagserteilung für Bau, Liefer- oder Dienstleistungen über die RIB e-Vergabeplattform „iTWO ep“ können die ab 10. Oktober 2020 erforderlichen Statistik-Meldungen erfasst und innerhalb von 60 Tagen direkt an Destatis über die .CORE-Schnittstelle übertragen werden.
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„Bislang waren einheitliche und verbindliche statistische Größen für durchgeführte Vergabeverfahren und für zukünftige strategische Planungen für Vergaben und den öffentlichen Einkauf nur sehr schwer möglich. Die neue Vergabestatistikverordnung schließt nun diese wichtige Lücke. Mit der direkten Schnittstelle aus den e-Vergabeplattformen der RIB Software SE bieten wir unseren Vergabestellen nun bundesweit eine schnelle und einfache Umsetzungsmöglichkeit für die Anforderungen der VergStatVO“, so Bernhard Amend, Produktmanager e-Vergabe bei RIB.
Am 25. Juni 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium im Bundesanzeiger den Starttermin für die „Verordnung zur Statistik über die Vergabeöffentlicher Aufträge und Konzessionen“ (VergStatVO) bekannt gemacht. Ab dem 1. Oktober 2020 sind somit alle öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, ihre Vergabedaten an das Statistische Bundesamt (Destatis) verbindlich zu übermitteln. Meldepflichtig sind alle Aufträge ab einer Auftragssumme von 25.000 € netto. Aufträge ab 1.000 € netto können freiwillig gemeldet werden. Die Meldung der Daten kann manuell in einem Online-Formular über das sogenannte IDEV-Verfahren oder automatisch über die neue .CORE-Schnittstelle an das Statistische Bundesamt Destatis erfolgen. Bereits seit dem 1. Juli 2020 können sich Vergabestellen als Berichtstelle beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren.