Die Mehrwertsteuersenkung transparent abrechnen
Die von der Bundesregierung beschlossene, temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 % ist für den Bausektor nicht einfach umzusetzen. Lange Projektlaufzeiten und die Abrechnung durch kumulierte Abschlagsrechnungen führen zu großen Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Innerhalb eines halben Jahres müssen zunächst eine Mehrwertsteuersenkung und danach eine Mehrwertsteuererhöhung für alle laufenden und neuen Projekte umgesetzt werden. Architekten und Planer sind darauf angewiesen, dass die von ihnen eingesetzte Software diese Anforderungen fristgerecht und fehlerfrei erfüllt.
Bei den meisten Projekten fallen Abschlagsrechnung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Senkungsphase an, die dann miteinander verrechnet werden müssen.
Die integrierte Projektsoftware „Buildup“ bildet in Version 23 die nötigen Vorgehensweisen praxisnah und bedienungsfreundlich ab.
Bei neuen Projekten ab dem 1. Juli 2020 wird einfach in den globalen Einstellungen die Mehrwertsteuer auf 16 % gestellt. Danach werden alle neu anzulegenden Projekte automatisch mit 16 % abgerechnet.
Bei schon laufenden Projekten mit ersten erstellten Abschlagszahlen vor dem 1. Juli 2020 bietet „Buildup“ zwei Vorgehensweisen:
In der nach dem 1. Juli 2020 erstellten ersten Abschlagsrechnung zu 16 % wird der zu hohe Mehrwertsteuersatz von 19 % der vorher gestellten Abschlagsrechnungen verrechnet. Alle folgenden Abschlagsrechnungen werden automatisch mit 16 % berechnet.
Alle Abschlagsrechnungen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 gestellt werden, weisen einen Mehrwertsteuersatz von 16 % aus. Die zu hoch besteuerten Abschlagsrechnungen aus dem Zeitraum vor dem 1. Juli 2020 zu 19 % werden erst mit der Schlussrechnung verrechnet.
Die oben genannten Vorgehensweisen werden entsprechend auch im Honorarbereich angewendet. Die Rückstellung der Mehrwertsteuer auf 19 % zum 1. Januar 2021 erfolgt auf gleichem Weg und ist den Anwendern damit schon bekannt.