Kosten planen und abrechnen nach BIM-Modell
10.04.2024
Bei fertigen Bauteilen muss die Abrechnung mit dem Softwareupdate lediglich abgehakt werden.
Bild: G&W Software
Durch die Einführung einer generellen Öffnungsklausel für die allgemeine technische Vorschrift für Mengenermittlung und Abrechnung wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erweitert und vereinfacht. Das bedeutet, dass Architekten und Ingenieure reale Mengen nach dem BIM-Modell abrechnen können. Dazu beide mit dem Auftraggeber die Planung und Abrechnung des Projektes nach den realen Modellmengen. Im durchgängigen AVA- und Baukostenmanagementsystem „California“ von G&W Software können die Kostenplanenden den BIM-orientierten Ansatz in einer frühen Phase der Kostenplanung einsetzen. Das Modell dient den ausführenden Unternehmen dazu, ein Angebot auf Basis der real geplanten Menge zu erstellen und bei Auftragsvergabe passenden Mengen der Materialien zu bestellen. Bei Fortschreiten der Bauausführung können sie im Modell die fertiggestellten Arbeiten markieren, sodass nach Absprache mit dem Bauherren fakturiert und die Bezahlung initiiert werden kann. Eine aufwändige Erstellung des Aufmaßes soll somit entfallen. Neben der notwendigen exakten Planung und sich daraus ergebenen real Mengen stehen den Planenden Werte für eine CO2-Bilanz oder ein Ressourcen-Register zur Verfügung.