E-Rechnung 2025: Leistungen rechtskonform abrechnen
23.09.2024Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im B2B-Bereich ab 2025 Pflicht. Mit dieser bereits im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossenen Regelung folgt Deutschland europäischen Standardisierungsvorgaben. Danach müssen Rechnungen von Unternehmen an inländische Unternehmen (B2B) in einem strukturierten digitalen Format, bspw. dem X-Rechnungsformat, ausgestellt, übermittelt und empfangen werden sowie eine maschinelle Verarbeitung ermöglichen. Per E-Mail versandte PDF-Rechnungen gelten künftig nicht mehr als elektronische Rechnung und sind für ab 2025 erbrachte Leistungen nicht mehr zulässig. Bis Ende 2027 gibt es Übergangsregelungen, die mit dem Auftraggeber abgestimmt werden müssen.
Weise Software speziell für die Zielgruppe der Dienstleister, Handwerker und Freiberufler das neue Programm „E-Rechnung 2025“ als Kaufversion vorgestellt. Damit können nach Zeit Pauschalleistungen und Abrechnungen nach der neuen Regelung rechtskonform im digitalen, strukturierten und maschinenlesbarem E-Rechnungsformat ausgestellt und die Rechnungen revisionssicher archiviert werden. Zudem ermöglicht die Software, eigene Dokumente um die erforderlichen XML-Daten anzureichern. Das Datenformat X-Rechnung entspricht den Vorgaben der europäischen CEN-Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931 und damit den neuen gesetzlichen Vorgaben. Des Weiteren können empfangene E-Rechnungen und deren Inhalt anzeigt werden (z. B. ZUGFeRD, XRechnung, Factur-X).
Mit der neuen Software „E-Rechnung 2025“ von Weise Software können rechtskonforme E-Rechnungen im maschinenlesbaren Format erstellt werden.
Bild: Weise Software
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