Mit richtiger Software Arbeitszeiten rechtssicher dokumentieren
02.03.2023
MIt der digitalen Lösung lässt sich die Arbeitszeit mobil erfassen.
Bild: 123erfasst
Einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts folgend sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen, da in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (1ABR 22/21) besteht. Begründet wurde dieses Urteil von der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Softwarehaus 123erfasst bietet dazu Bauunternehmen und Handwerksbetrieben eine passende digitale, einfach zu bedienende und sichere Lösung - Software made und hosted in Germany.
Für eine digitale Zeiterfassung mit der Lösung „123erfasst“ benötigt das Bauunternehmen oder der Handwerksbetrieb keine teuren Terminals oder andere aufwändige Hardware. Das Team kann sich über eine kostenlose App auf dem Smartphone jederzeit einchecken, Pause machen oder auschecken. Dabei werden die Mitarbeitenden gleich den entsprechenden Baustellen zugeordnet. Die Software ermöglicht auch einen Überblick über alle Baustellen in Echtzeit. So kann auf die Zettelwirtschaft zur Arbeitszeiterfassung verzichtet werden.
123erfasst informiert auf der BAU 2023 in Halle C5, Stand 121, über die Lösung und weitere Neuerungen.